Wer sich über die gesetzliche Rente hinaus zusätzlich für das Leben nach Ende seiner Lebensarbeitszeit absichern möchte, kommt um eine private Absicherung kaum herum. Doch was muss beachtet werden, wenn dabei eine Lebensversicherung zum Einsatz kommen soll? Finanzberater.net hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Wer sich auch im Alter nicht unbedingt jeden Cent umdrehen möchte, sollte bereits schon jetzt vorsorgen. Neben vielen privaten Rentenmodellen (Riester-Rente, Rürup-Rente) gibt es auch die Möglichkeit, eine Lebensversicherung für die spätere Altersvorsorge abzuschließen. Was Sie hierbei beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
Kenne den Unterschied
Lebensversicherungen unterteilen sich in Risikolebensversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen. In Erstere zahlt der Versicherungsnehmer sein Arbeitsleben lang ein, hat allerdings nichts davon, denn die Risikolebensversicherung wird nur im Sterbefall ausgezahlt. Die kapitalbildende Lebensversicherung hingegen ist die Form, die nach wie vor gerne verwendet wird, um im Alter ein zusätzliches Finanzpolster zu haben. In ihrem Vertrag wird mehreres vereinbart: Zum einen die Auszahlungsmodalitäten, also ob die Versicherung auf einen Schlag oder gestückelt ausgezahlt wird, zum anderen die Garantiesumme. Als Mindestmaß gilt die Auszahlung der eingezahlten Beträge. Die Höhe der darüber hinausgehenden Dividenden unterscheidet sich je nach Vertrag.
Achtung bei Arbeitslosigkeit
Wichtig ist, dass im Vertrag festgelegt wird, dass dieser erst nach Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt, aufgelöst oder anderweitig geldwert gemacht werden kann. Nur in diesem Fall wird die Lebensversicherung im Falle eines Hartz-IV-Bezugs nicht als Eigenvermögen angesehen das bis zu einem bestimmten Freibetrag aufgebraucht werden muss. Gleichsam kann der Staat aber erst dann eine Auflösung fordern, wenn die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung nicht mehr als zwölf Prozent Verlust der eingezahlten Summe bedeuten würde. Jedoch zeigten Gerichtsurteile in der Vergangenheit, dass die Richter erst bei 18,5% die Grenze der Zumutbarkeit erreicht sahen.
Zahlen und zahlen
Da eine Lebensversicherung von vielen auch einfach als Möglichkeit zur Geldanlage genutzt wird, hat auch der Staat ein Interesse an dem Geld in Form von Steuern. Wie Medien berichten, muss das Geld von Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, während der Auszahlungsphase erneut zu 50 Prozent versteuert werden. Zudem sanken in den vergangenen Jahren die Garantiezinsen immer weiter, bis die Bundesregierung 2015 erklärte, dass es überhaupt keinen Garantiezins mehr geben wird. Das bedeutet nicht nur, dass vor Abschluss die Einzahlungsmodalitäten genauestens geprüft werden müssen, sondern auch der Garantiezins. Wer hier nicht vergleicht, bekommt zwar dereinst seine eingezahlte Summe zurück, jedoch ist diese dann dank Inflation viel weniger wert. Zudem will auch bedacht sein, dass es in beruflich unsicheren Zeiten auch sein kann, dass kein Geld mehr für die Zahlungen der Versicherung bleibt. Daher sollte immer auch die Option der Aussetzung von Zahlungen sowie Rückkaufswerte geprüft werden.
Im Todesfalln
Wer nicht nur über einen (Ehe-) Partner, sondern auch eine Familie verfügt, der sollte sich bei Vertragsabschluss gut überlegen, wen er im Falle von frühzeitigem Versterben als Bezugsberechtigten einträgt, der dann die Versicherungssumme bekommt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben, fällt die Auszahlungssumme in den Nachlass und wird auf alle Erben und Pflichtteilsberechtigen aufgeteilt.
Auf sich achten
Freilich hat jeder ein Interesse daran, ein möglichst hohes Alter zu erreichen. Vom Standpunkt der Lebensversicherung hat dies jedoch auch finanzielle Gründe: Wer nicht die gesamte Summe auf einen Schlag auszahlen lässt, der muss im Schnitt mindestens 80 Jahre alt werden, um seine zeitlebens eingezahlten Beiträge vollständig zurück zu bekommen. Soll eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, wird die Versicherung auf eine umfassende Gesundheitsprüfung pochen und anhand deren Ergebnisse die zahlbare Summe festlegen.