Die Finanzkrise hat gezeigt, dass im Bereich der Anlagenberatung großer Handlungsbedarf besteht, diese stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Aufgabe eines unabhängigen Fachberaters für Finanzdienstleistungen ist es, genau diesem Anspruch nachzukommen, wie Finanzberater.net im Folgenden zeigt.
Immer mehr Menschen in Deutschland müssen sich heutzutage durch private Geld- und Anlagevermögen eine zusätzliche Altersvorsorge und Absicherung für den Lebensunterhalt aufbauen. Bedarfsgerechte Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen müssen dabei jedoch erst einmal gefunden werden. Fachberater für Finanzdienstleistungen haben hier die Aufgabe, Privatkunden bei der Auswahl von Versicherungen, Immobilienfonds, Geld- und Kapitalanlagen bedarfsgerecht und gewissenhaft zu unterstützen.
Umfang einer Fachberatung für Finanzdienstleistungen
Eine seriöse und neutrale Beratung durch einen geschulten Finanzdienstleister umfasst folgende Handlungsbereiche:
- Analyse der wirtschaftlichen Situation privater Haushalte
- Zusammenstellung und Vermittlung von Versicherungen, Geld- oder Kapitalanlagen
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
Fachberater für Finanzdienstleistungen, die von der IHK geschult wurden, besitzen zudem erweiterte und vertiefte Kenntnisse Ihres Fachbereichs mit rechtlichen und steuerrechtlichen Kompetenzen. Die IHK garantiert hier einen zuverlässigen Standard und somit die umfassende Ausbildung zum kompetenten Finanzberater.
Honorarberatung für Finanzdienstleistungen
Hauptsächlich arbeiten Fachberater für Finanzdienstleistungen in Banken, bei privaten Kreditinstituten, Spar- und Bausparkassen. Darüber hinaus können sie auch in Praxen von Steuerberatern, bei Versicherungsgesellschaften oder Immobiliengesellschaften tätig sein. Bieten Banken eine Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis an, müssen sie beide Bereiche organisatorisch, funktional und personell strikt voneinander trennen. Wer also sichergehen möchte, dass die Beratung unabhängig von Produktanbietern erfolgt, sollte eine Honorarberatung vereinbaren. Denn der Honorarberater ist nicht auf den provisionsträchtigen Verkauf hauseigener Produkte angewiesen. Das Honorar wird pauschal oder stundenweise berechnet und immer fällig, ob es nun zum Vertragsabschluss kommt oder nicht. Der Deutsche Bundestag hat im April 2013 dafür das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente erlassen, welches bestimmt, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden vergütet werden dürfen. Die Honorarberater werden zudem in ein öffentliches Register eingetragen.