Sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente werden zur privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Mit Jahresbeginn 2014 traten hier einige gesetzliche Änderungen und Neuerungen in Kraft. Für Verbraucher bedeuten diese Änderungen vor allem Verbesserungen, wie Finanzberater.net im Folgenden erläutert.
Die staatliche Sozialpolitik hat seit der Rentenreform 2001 das Ziel, durch staatliche Maßnahmen die individuelle Vorsorgefähigkeit sowie -bereitschaft der Deutschen zu stärken. Dazu werden verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge unterstützt. Im Jahr 2014 können Verbraucher mit weiteren Förderungen rechnen beziehungsweise ihre abgeschlossenen Verträge um weitere Versicherungen zur umfassenden Absicherung erweitern.
Neuerungen bei der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ihrem Grundsatz nach eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzüge geförderte private Rente. Riester-Verträge können ab Januar 2014 nun auch um einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sowie um die Absicherung von Hinterbliebenen erweitert werden. Bisher war dies nicht möglich. Des Weiteren können bis zu 20 Prozent der privaten Altersvorsorgebeiträge, jedoch maximal 2100 Euro je Förderberechtigtem pro Jahr für die zusätzliche Altersvorsorge eingesetzt werden. Bislang waren es nur 15 Prozent. Die üblichen staatlichen Zulagen und Steuervorteile für Riester-Verträge bleiben hierbei erhalten.
Änderungen bei der Rürup-Rente
Verbraucher, welche für die Rürup-Rente sparen, können ab 2014 ebenfalls eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung abschließen. Die Aufwendungen für diese Neuabschlüsse können dann im Rahmen des sogenannten Sonderausgabenabzugs beim Finanzamt geltend gemacht werden. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass gemäß Vertrag im Versicherungsfall eine lebenslange Rente gezahlt wird. Förderungsberechtigt sind ab 2014 zudem auch Rürup-Verträge, die den Eintritt von Berufs- oder verminderter Erwerbsfähigkeit mit einer lebenslangen Rente absichern.
Ab 2014 steigt die steuerliche Förderung für die Rürup-Renten weiter planmäßig an. Absetzbar sind nun 78 Prozent der Einzahlungen bis zu einer Maximalsumme von 20.000 Euro für Ledige beziehungsweise 40.000 Euro für Verheiratete. Ledige dürfen folglich Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.