Zwischen Beruf, Familie und Alltag bleibt oft wenig Zeit für Papierkram. Dabei lohnt es sich gerade für Berufstätige, die jährliche Steuererklärung nicht aufzuschieben. Denn wer Fahrtkosten, Kinderbetreuung oder das häusliche Arbeitszimmer berücksichtigt, kann sich über eine spürbare Rückzahlung freuen. Besonders Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit typischen Belastungen sollten genauer hinschauen – oft verstecken sich in den Formularen ungeahnte Spielräume.
- Fahrtkosten richtig ansetzen: Die Pendlerpauschale nutzen
- Steuerbonus für das Homeoffice: Pauschale oder Arbeitszimmer
- Familien entlasten: Kinderbetreuungskosten und Co.
- Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen: Steuerbonus im Alltag
- Werbungskostenpauschale oft schnell überschritten
- Einfacher zur Rückzahlung: Digitale Helfer nutzen
- Rückblick nicht vergessen: Mehrere Jahre nachholen
- Fazit: Kleine Angaben, große Wirkung
- FAQ: Steuererklärung für Berufstätige leicht gemacht
Fahrtkosten richtig ansetzen: Die Pendlerpauschale nutzen
Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann die Entfernungspauschale geltend machen. Dabei zählt der einfache Weg zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale sogar auf 38 Cent pro Kilometer. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Fahrstrecke, sondern die kürzeste Straßenverbindung. Auch Fahrgemeinschaften oder Bahn-Abos können berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen: Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Kosten tatsächlich entstanden sind. Selbst Radfahrer oder Fußgänger können die Kilometer angeben. Wer allerdings im Homeoffice arbeitet, muss für diese Tage die Pendlerpauschale entsprechend reduzieren.
Steuerbonus für das Homeoffice: Pauschale oder Arbeitszimmer
Die Corona-Zeit hat gezeigt, wie viele Berufe sich ins Homeoffice verlagern lassen. Auch steuerlich ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten. Für alle, die kein separates Arbeitszimmer haben, gibt es die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 210 Tage im Jahr. Das ergibt bis zu 1.260 Euro jährlich.
Noch besser steht da, wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer nachweisen kann. Die Voraussetzungen sind allerdings streng: Der Raum darf nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Wenn das der Fall ist, können anteilige Miet- oder Nebenkosten abgesetzt werden – oft deutlich mehr als die Pauschale.
Familien entlasten: Kinderbetreuungskosten und Co.
Gerade Familien haben oft hohe laufende Ausgaben. Steuerlich lassen sich viele davon abfedern. Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten können geltend gemacht werden – höchstens 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Wichtig ist, dass die Betreuung außerhalb der Schule oder Kita erfolgt, also etwa durch eine Tagesmutter oder einen Hort.
Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist steuerlich relevant. Wer allein mit mindestens einem Kind im Haushalt lebt, kann pauschal 4.260 Euro ansetzen. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro dazu. Das funktioniert automatisch über die Steuerklasse II – sollte aber im Laufe des Jahres geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen: Steuerbonus im Alltag
Auch wer nicht beruflich, sondern privat in die Tasche greift, kann steuerlich profitieren. Für haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa eine Reinigungskraft oder Gartenpflege – gibt es eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent, maximal 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung: Die Rechnung wurde per Überweisung bezahlt.
Handwerkerkosten lassen sich ebenfalls geltend machen. Dabei zählt nur der Arbeitslohn, nicht das Material. Auch hier gilt: 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Egal, ob neue Fliesen im Bad oder eine Heizungswartung – wer Rechnungen sammelt, kann sie direkt in der Steuererklärung angeben.
Werbungskostenpauschale oft schnell überschritten
Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro zu. Diese ist in der Lohnabrechnung bereits berücksichtigt. Wer allerdings regelmäßig pendelt, ein Arbeitszimmer nutzt oder Fortbildungen besucht, überschreitet diesen Betrag leicht. In diesem Fall lohnt es sich, alle Belege zu sammeln und die tatsächlichen Ausgaben anzugeben.
Auch Kosten für Arbeitsmittel – vom Laptop bis zum Bürostuhl – können berücksichtigt werden. Absetzbar sind Ausgaben ab 110 Euro netto sogar über mehrere Jahre verteilt (Abschreibung). Bei günstigeren Anschaffungen ist eine sofortige Geltendmachung möglich.
Einfacher zur Rückzahlung: Digitale Helfer nutzen
Gerade wer unsicher ist, welche Posten sich lohnen, kann auf digitale Lösungen bei der Steuererklärung zurückgreifen. Viele digitale Programme ermöglichen es, die Steuerklärung bequem per App oder am Computer zu erledigen – oft reichen schon wenige Klicks zur Rückerstattung.
Diese Programme erkennen typische Sparpotenziale, geben Hinweise auf fehlende Angaben und erleichtern den Überblick über Belege und Pauschalen. Für viele lohnt sich so ein Blick auf vergangene Steuerjahre – eine rückwirkende Erklärung ist bis zu vier Jahre möglich.
Rückblick nicht vergessen: Mehrere Jahre nachholen
Viele geben ihre Steuererklärung nicht ab, weil sie denken, es lohne sich nicht. Doch vor allem bei schwankendem Einkommen, Jobwechsel oder Elternzeit können einzelne Jahre überraschend hohe Rückerstattungen bringen. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit – aktuell also noch für das Steuerjahr 2021.
Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Kurzarbeitergeld können sich im Rückblick steuerlich bemerkbar machen. Es lohnt sich, solche Jahre gesondert zu prüfen und zu berechnen, ob sich eine freiwillige Abgabe rentiert.
Fazit: Kleine Angaben, große Wirkung
Die Steuererklärung ist oft weniger komplex als befürchtet – zumindest dann, wenn die eigenen Lebensumstände richtig berücksichtigt werden. Ob Pendlerpauschale, Homeoffice oder Kinderbetreuung: Wer gezielt typische Belastungen angibt, verbessert die Chance auf Rückzahlungen deutlich. Der Blick auf Rechnungen, Kalender und Fahrtwege kann sich lohnen – und macht aus der Pflicht eine echte Möglichkeit zur finanziellen Entlastung. Und ein letzter Tipp zum Schluss: Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung kann unter Umständen steuerlich abgesetzt werden.
FAQ: Steuererklärung für Berufstätige leicht gemacht
Wer sollte überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Vor allem Berufstätige mit Werbungskosten über 1.230 Euro, Familien mit Kindern, Pendler und Personen mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld oder Abfindungen). Auch bei Kurzarbeit, Elternzeit oder Jobwechsel kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen.
Wie funktioniert die Pendlerpauschale?
Für den einfachen Weg zur Arbeit können pro Kilometer 30 Cent (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent) geltend gemacht werden – unabhängig vom Verkehrsmittel. Wichtig ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte.
Was bringt die Homeoffice-Pauschale?
6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Wer ein separates, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer hat, kann sogar anteilige Miet- und Nebenkosten geltend machen.
Welche Ausgaben für Kinder lassen sich absetzen?
Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Kind. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist relevant – 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.
Wie kann ich Haushaltshilfen und Handwerker steuerlich nutzen?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung, für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro. Wichtig: Nur der Arbeitslohn zählt, und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt worden sein.
Lohnt sich die Angabe von Werbungskosten über der Pauschale?
Ja – wer regelmäßig pendelt, Fortbildungen besucht oder Arbeitsmittel anschafft, überschreitet die Pauschale schnell. In solchen Fällen ist eine detaillierte Aufstellung mit Belegen vorteilhaft.
Gibt es Fristen für freiwillige Steuererklärungen?
Ja. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Aktuell also noch für das Jahr 2021.