Zur privaten Rentenversicherung können Sie zusätzlich eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließen. Ob Sie diese steuerlich absetzen können, hängt jedoch von einer Reihe von Faktoren ab. Unterschiede gibt es vor allem bei Verträgen mit und ohne staatliche Förderung.
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Versicherungsform, die die Renditechancen am Aktienmarkt nutzt, um ein Vermögen zur Alterssicherung aufzubauen. Die Sparanteile der Beiträge werden dafür in einem oder in mehrere Fonds angelegt. Da die Fonds auf diese Weise unmittelbar an der Wertsteigerung von Wertpapieren am Kapitalmarkt beteiligt sind, ermöglichen Rentenfonds eine erhöhte Rendite und damit eine höhere Rente. Wenn der Versicherungsvertrag abläuft, können Sie zwischen dem Bezug einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Lange wurde diese Form der privaten Altersvorsorge vom Staat aufgrund ihrer Ausrichtung am Kapitalmarkt nicht unterstützt, doch seit 2009 kann auch eine fondsgebundene Rentenversicherung staatliche Förderungen erhalten bzw. von der Steuer begünstigt werden. Ob und wie Sie die Beiträge Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung während der Ansparphase steuerlich absetzen können oder ob dies erst im Nachhinein möglich ist, klärt Finanzberater.net nun im folgenden Artikel.
Riester geförderte fondsgebundene Rentenversicherung steuerlich absetzen
Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend zu machen, ist ausschließlich bei zertifizierten Verträgen einer Riester-Rente oder einer Rürup-Rente möglich. Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Riester-Förderung können steuerlich abgesetzt werden. Der Abzug wird durch die Angabe als Sonderausgabe in der Steuererklärung bis 2.100 Euro anerkannt. Da die Beiträge in der Ansparphase steuerlich begünstigt werden, erfolgt die Besteuerung in der Auszahlphase der Rentenfonds. Als Versicherter profitieren Sie dabei jedoch von dem in der Regel niedrigeren Steuersatz während des Ruhestands, als zu Zeiten der Berufstätigkeit, weil Ihr Einkommen und ihr persönlicher Steuersatz damit auch höher waren.
Fondsgebundene Rentenversicherung: Steuer nur auf den Ertragsanteil
Obwohl die für die fondsgebundene Rentenversicherung zu zahlenden Beiträge grundsätzlich nicht steuerlich abzusetzen sind, bieten sie attraktive Steuervorzüge. Steuerlich günstig fahren Sie, wenn Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung als lebenslange Rentenauszahlung wählen. Zudem gelten die Bedingungen, dass die Vertragslaufzeit der Versicherung mindestens zwölf Jahre umfasst und nicht vor dem 63. Lebensjahr des Anlegers (für 2012 geschlossene Verträge, sonst 60. Lebensjahr) endet. Das Finanzamt erhebt bei der fondsgebundenen Rentenversicherung eine Pauschalsteuer auf den sogenannten Ertragsanteil. Das sind die Erträge, die als Zinsen auf die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet wurden. Der steuerpflichtige Ertragsanteil zu Rentenbeginn sieht dann wie folgt aus:
- 55. Lebensjahr: 26 Prozent
- 58. Lebensjahr: 24 Prozent
- 60. Lebensjahr: 22 Prozent
- 62. Lebensjahr: 21 Prozent
- 63. Lebensjahr: 20 Prozent
- 64. Lebensjahr: 19 Prozent
- 65. Lebensjahr: 18 Prozent
- 67. Lebensjahr: 17 Prozent
Je später Sie mit der Rentenauszahlung beginnen, desto geringer fällt auch der zu versteuernde Ertragsanteil aus. So wären bei einer Rentenzahlung ab dem 67. Lebensjahr beispielsweise von 300 Euro gerade mal 51 Euro in der Auszahlphase steuerpflichtig und 249 Euro steuerfrei. Liegt das Renteneintrittsalter bei 58 Jahren, beläuft sich der Ertragsanteil auf 72 Euro.