Ein kompetenter und seriöser Vermögensverwalter ist nicht leicht zu finden, gibt es doch zahlreiche Anbieter mit verschiedenen Berufsbezeichnungen. Daher ist es wichtig, bezüglich Qualifikationen, Leistungsspektrum und Preisvorstellungen einen Experten genau zu prüfen. Wie das funktioniert, hat Finanzberater.net im folgenden Artikel übersichtlich für Sie zusammengestellt!
Der Vermögensverwalter trifft im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen Anlage-entscheidungen. Jedoch genießt der Begriff keinen gesetzlichen Schutz, sodass sich auch viele freie Finanzdienstleister, die keiner Art der behördlichen Regulierung unterworfen sind, als unabhängige Vermögensverwalter betätigen. Daher gilt es vor der Inanspruchnahme eines Finanzplaners – von institutionell gebunden bis freischaffend – genau zu prüfen, inwieweit ein Anbieter tatsächlich kompetent und seriös ist.
Was Sie vor Vertragsabschluss beachten müssen
Um den passenden Vermögensverwalter zu finden, sollten Sie sorgsam auswählen. Denn viele unseriöse Anbieter offerieren Dienste von zweifelhafter Qualität. Daher gibt es einige Punkte, die Sie im Zuge der Suche beachten sollten.
Qualifikationen
Grundsätzlich ist der Lebenslauf ein wichtiges Indiz. So sollte ein Finanzdienstleister über ausreichend Berufserfahrung verfügen, um eine gute Kenntniss des Finanzmarktes zu besitzen.
Die Ausbildungswege für Finanzberater können sehr unterschiedlich sein. Einen einheitlichen Berufsabschluss gibt es nicht. Jedoch bietet die IHK anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Abschlüsse sind hier unter anderem der „Fachwirt für Finanzberatung“ und der „Fachberater für Finanzdienstleistungen“.
Wer Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig für andere erbringen möchte, benötigt nach §32 Abs.1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes die schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In Zweifelsfällen zuständig ist hier die:
Abteilung Q 3
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 – 0
Fax: + 49 (0)228 / 4108 – 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Detaillierte Zulassungsvoraussetzungen für die Gewerbeanmeldung von Finanzanlagenvermittlern finden sich im „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“.
Entscheidungsspielraum
In aller Regel hat ein Vermögensverwalter eigenmächtigen Entscheidungsspielraum. Wie weit dieser geht, sollte vor der Erteilung eines Auftrages unbedingt genauestens geklärt werden.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei auch die Anlagementalität. So sollten eigene Vorstellungen mit denen des Experten sorgsam abgeglichen werden, um zu gewährleisten, dass es bezüglich Zielvorgaben und Risikobewertungen eine klare gemeinsame Richtung gibt.
Kosten
Finanzdienstleister arbeiten auf Provisions- oder Honorarbasis. Für die Dienste des Provisionsberaters, der für eine Bank oder Versicherung arbeitet, muss ein Kunde kein Geld bezahlen. Die Vergütung erhält der Fachmann aus den Provisionen, die er für die Vermittlung von Finanzprodukten von seinem Arbeitgeber erhält. Hierbei allerdings besteht stets der Interessenkonflikt zwischen den Anforderungen des Unternehmens und dem Wohl des Kunden.
Honorarberater dagegen sind keinerlei Unternehmensanforderungen verpflichtet. Ihr Gehalt berechnet sich nach einem festen Stundensatz, der je nach Anbieter und Bundesland zwischen 100 und 250 Euro liegt.
Provisionsberater sind hierzulande in der großen Mehrheit. So liegt laut Verbund der deutschen Honorarberater (VdH) der Anteil von Honorarberatungen bei unter 1%.
Aufgaben des Vermögensverwalters
Die Aufgabe eines Vermögensverwalters besteht darin, für einen Auftraggeber gezielte, individuell angepasste und langfristig rentable Kapitalanlagen (Finanzprodukte) innerhalb eines stimmigen Gesamtkonzeptes zu vermitteln, zu verwalten oder den Kunden diesbezüglich zu beraten. Finanzprodukte lassen sich in 4 Kategorien unterteilen:
- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Devisen und Rechnungseinheiten
- Derivate
Finanzdienstleister haben verschiedene Möglichkeiten, mit Finanzprodukten zu handeln. Es werden unterschieden:
- Depot- und Finanzkommissionsgeschäfte (Kauf und Verkauf von Finanzprodukten im Namen des Vermögensverwalters auf Rechnung seines Kunden)
- Eigenhandel und Eigengeschäfte (Kauf und Verkauf von Finanzprodukten im Namen und auf Rechnung des Vermögensverwalters, jedoch als Dienstleistung für den Kunden)
- Anlagevermittlungen (Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzprodukten)
- Abschlussvermittlungen / Platzierungsgeschäfte (Kauf und Verkauf von Finanzprodukten im Namen und auf Rechnung des Kunden)
- Anlageberatungen (Abgabe von Empfehlungen an den Kunden, die sich auf Geschäfte mit Finanzprodukten beziehen)
- Sorten- und Kreditkartengeschäfte (Handel mit Sorten und Reiseschecks, Verwaltung von Kreditkarten)
- Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung des in Finanzprodukten angelegten Vermögens eines Kunden mit Entscheidungsspielraum)