Bei der Finanzberater-Ausbildung handelt es sich nicht um einen klassischen Ausbildungslehrgang, sondern um eine Weiterbildung für Personen mit nachweisbaren finanzwirtschaftlichen Kenntnissen. Welche Qualifikationen vorausgesetzt werden und welche Zertifizierungen Finanzberater noch erwerben können, erfahren Sie hier auf Finanzberater.net!

Die Finanzberater-Ausbildung besteht aus einer Ausbildung im Banken- oder Versicherungssektor und einer Zulassungsprüfung der IHK. Ergänzt werden kann die Ausbildung durch Zertifikate und Siegel verschiedener Verbände, die die Qualität der Berater bescheinigen sollen. © Finanzberater.net
Wer die Finanzberater-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, beschäftigt sich mit der Beratung seiner Kunden bezüglich Geldanlagen, Krediten und Versicherungen sowie mit dem Verkauf dieser Finanzprodukte. Die Beratung kann dabei entweder einmalig und anlassbezogen sein oder im Rahmen einer ständigen systematischen Finanzplanung erfolgen. Sein Gehalt bezieht der Finanzberater in Form von Provisionen durch die Anbieter der Finanzprodukte oder auf Honorarbasis von seinen Kunden. Dabei kann der Vermögensexperte als Angestellter eines Unternehmens tätig sein oder selbständig arbeiten, wozu er ein Gewerbe anmelden muss. In jeden Fall braucht er die Zulassung nach der Gewerbeordnung, um in der Branche arbeiten zu dürfen, wozu es wiederum der bestandenen Zulassungsprüfung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) bedarf. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung sind fundierte Kenntnisse im Finanzbereich, welche beispielsweise durch Ausbildungsabschlüsse im Bereich des Bank- oder Versicherungswesens nachgewiesen werden können.
Qualifikationen zur Finanzberater-Ausbildung
Um an der Zulassungsprüfung für Finanzberater der IHK teilnehmen zu können, muss eine finanzwirtschaftliche Vorbildung durch relevante Ausbildungen, Zertifizierungen, Berufserfahrung und Referenzen nachgewiesen werden. Folgende abgeschlossene öffentlich-rechtliche Qualifikationen werden als Mindestvoraussetzung anerkannt:
- Ausbildung zum Bankkaufmann
- Ausbildung zum Versicherungskaufmann
- Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Fortbildung zum Bankfachwirt
- Fortbildung zum Versicherungsfachwirt
- Fortbildung zum Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
- Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung
- Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen
Neben den genannten Bildungswegen kann die Finanzberater-Ausbildung auch durch private, unternehmensinterne oder hochschulgebundene (beispielsweise Wirtschaftsstudium) Ausbildungen oder Zertifizierungen erfolgen, die ebenfalls als Qualifikation für die Zulassungsprüfung relevant sind.
Qualitätsmerkmale der Finanzberatung
Ein wesentliches Problem der Finanzberater-Ausbildung ist die ungleichmäßige Verteilung von Informationen: Meist verfügt der Berater über mehr Fachwissen als der Kunde und ist dadurch in der Lage, den Wissensvorsprung zu seinem eigenen Vorteil auszunutzen und beispielsweise nur die Produkte zu vermitteln, für welche er Provision erhält. Diese Beziehung wird in der Wirtschaftswissenschaft als Principal-Agent-Theorie bezeichnet. Damit es nicht zu einer ungünstigen Beziehung zwischen dem Auftraggeber (= dem Principal) und dem Auftragnehmer (= dem Agent) kommt, sollte eine seriöse Finanzberatung stets eine breite Palette an Anlage- und Versicherungsmöglichkeiten vorschlagen. Eine unabhängige Finanzberatung erfolgt nur dann, wenn der Kunde umfassend und neutral zu seinen Möglichkeiten beraten wird.
Während der Finanzberater-Ausbildung besteht zudem die Möglichkeit, verschiedene zusätzliche Zertifikate und Siegel zu erwerben, die dem Kunden die geprüfte Qualität des Beraters bescheinigen sollen. Dazu gehören beispielsweise:
- das Zertifikat „DIN-geprüfter privater Finanzplaner“ gemäß der DIN ISO 22222, welches Finanzberater mit hoher fachlicher und ethischer Zuverlässigkeit auszeichnet und vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. vergeben wird;
- das Siegel für die Neutralität von Finanzberatern, die der Verbund Deutscher Honorarberater GmbH an seine Mitglieder vergibt, wenn sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen und entweder Finanzfachwirt oder Bankbetriebswirt sind;
- sowie das Zertifikat „Geprüfte Beratungsqualität“, die der TÜV an Finanzberatungsunternehmen vergibt, deren Berater an regelmäßigen Schulungen teilnehmen.