Damit im Rentenalter der erreichte Lebensstandard gehalten werden kann, sollte bereits während der Berufstätigkeit vorgesorgt werden. Eine Möglichkeit dafür ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Die Zusatzversicherung zu kündigen ist manchmal dennoch unumgänglich, gerade wenn die Rendite zu klein ausfällt.
Nach der Einführung der Riester-Rente wurde das Versorgungsniveau der Rentenversicherung abgesenkt. Die auftretende Versorgungslücke soll, gefördert durch staatliche Zuschüsse und Steuervorteile, durch eine zusätzliche private Altersvorsorge geschlossen werden. Viele Bürger schließen deshalb eine Privatrente ab. Wer seine private Rentenversicherung dennoch kündigen möchte, weil er das Geld benötigt oder anderweitig investieren will, sollte sich das genau überlegen. Ab dem 40. Lebensjahr ist der Neuabschluss einer privaten Versicherung nur noch begrenzt möglich und oftmals auch sehr teuer. Finanzberater.net informiert Sie deshalb darüber, welche Vorzüge eine private Rentenversicherung im Vergleich zu anderen Finanzprodukten zur Altersvorsorge hat und mit welchen Benachteiligungen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung rechnen müssen.
Wie eine private Rentenversicherung funktioniert
Die private Rentenversicherung funktioniert nach dem Prinzip der kapitalbildenden Lebensversicherung. Hierbei wird kontinuierlich Geld angespart. Zum Rentenbeginn können Sie entscheiden, ob Sie eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente erhalten möchten. Alternativ kann eine Privatrente auch darin bestehen, dass Sie einmalig Geld einzahlen und dieses bis an Ihr Lebensende monatlich ausgezahlt bekommen.
Die Prämien der privaten Rentenversicherung werden auf der Basis der Lebenserwartung des Versicherungsnehmers kalkuliert. Je früher Sie also eine private Rentenversicherung abschließen, desto weniger müssen Sie bei der gleichen Rentenauszahlungssumme einzahlen. Die Kosten der privaten Rentenversicherung betragen bis zu 30 Prozent der eingezahlten Beiträge, sodass nur das restliche Geld verzinst wird. Der derzeit garantierte Zins beträgt 1,75 %, wobei die Inflationsrate mit 2 % um 0,25 Prozentpunkte darüber liegt. Das eingezahlte Geld ist nach Ablauf der Laufzeit deshalb faktisch weniger wert. Das kann ein Anlass sein, die private Rentenversicherung zu kündigen. Über Jahrzehnte profitierten Lebensversicherte in Deutschland von überdurchschnittlichen Zinsen. Doch seit dem Wegfall der Steuerfreiheit und dem Anspruch der Renditen schwindet der Zuspruch. Noch vor zehn Jahren lag der Mindestzins bei 4 %.
Private Rentenversicherung kündigen und Nachteile in Kauf nehmen
Anders als bei der gesetzlichen und betrieblichen Rentenversicherung können Sie Ihre private Rentenversicherung jederzeit kündigen. In diesem Zusammenhang müssen Sie allerdings mit einigen Nachteilen rechnen: Bei einer Kündigung erhalten Sie, ähnlich wie in einer Lebensversicherung, den sogenannten Rückkaufwert. Der Ausstieg aus dem Vertrag ist in den ersten Jahren nur mit hohen finanziellen Verlusten möglich, denn die Abschlusskosten werden dem Versicherten zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt. Für die Abschlusskosten berechnen Versicherungsgesellschaften bis zu 6 %. Außerdem ist in den Rentenverträgen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine frühzeitige Kündigung der privaten Rentenversicherung festgeschrieben, die Ihren Ertrag zusätzlich schmälert.
Beitragsfreistellung prüfen bevor Sie die private Rentenversicherung kündigen
Bevor Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen, sollten Sie daher Alternativen in Betracht ziehen. So können Sie beispielsweise die Versicherung vorübergehend beitragsfrei stellen. Dadurch bleiben die angesparten Beiträge erhalten und verzinsen sich weiter. Beim Ablauf des Vertrages wird die Rente wie vereinbart ausgezahlt, wenn auch in verminderter Höhe. Bessert sich jedoch in Zukunft Ihre finanzielle Situation, können Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Die Beitragsfreistellung ist sicherlich die eleganteste Lösung, wenn es lediglich darum geht, die monatliche Belastung für einen begrenzten Zeitraum zu senken.
Banksparplan als Alternative zur privaten Rentenversicherung
Eine Alternative zur privaten Rentenversicherung könnte zum Beispiel ein Banksparplan sein. Dieser könnte auch neben der Privatrente abgeschlossen werden, sodass Sie Ihre bestehende private Rentenversicherung nicht kündigen müssen. Bei einem Banksparplan zahlen Banken einen variablen Grundzins plus Bonusprämien auf Ihr Guthaben, die mit der Laufzeit steigen. Kommt es zu einer Inflation, erhöht sich auch der Grundzins. Bei Banksparplänen sind Renditen von drei bis vier Prozent realistisch. Vorzüge zeigt die private Altersvorsorge im Test gegenüber anderen Finanzprodukten auch in Hinblick auf die gebührenfreie Vorsorge, die flexiblen Sonderzahlungen und Kündigungsrechte. Nachteilig sind hingegen die mäßige Rendite, die Abgeltungssteuerpflicht auf alle Erträge und die fehlende Verrentung.
Vor der Kündigung die Vorteile abwägen
Lebenslange Leistungen aus privaten Rentenversicherungen müssen mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert werden. Das bedeutet im Detail: Wer mit 65 Jahren in Rente geht, der muss 18 Prozent der Rentenzahlung beim Finanzamt abrechnen. Für jedes Jahr des früheren Rentenbeginns fordern die Finanzbehörden einen Prozentpunkt mehr; für jedes spätere Jahr einen Prozentpunkt weniger. Der zu Beginn ermittelte Ertragsanteil bleibt dann lebenslang gleich. Ein weiterer Aspekt spricht dafür, die private Rentenversicherung nicht zu kündigen: Für Leistungen aus Privatrenten brauchen gesetzlich Pflichtversicherte keine Krankenkassenbeiträge zu entrichten. Riester- und Betriebsrenten sind dagegen voll steuerpflichtig. Hier fallen die vollen Pflichtbeiträge zur Krankenkasse an.
Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert die private Rentenversicherung außerdem eine bestimmte Rentenhöhe, die sogenannte Garantierente. Auf diese garantierte Auszahlung kommen auch noch die vom Versicherungsunternehmen erzielten Überschüsse, die am Kapitalmarkt erzielt wurden. Wenn die Anlagestrategie der Versicherung aufgeht, kann sich der Sparende am Ende über einen Zuschlag von 80 Prozent auf die garantierte Rente freuen. Bei erfolgsarmen Anbietern müssen sich Versicherte mit weniger als 20 % Aufschlag begnügen. Bei einer Garantierente von 200 Euro im Monat bekommen Kunden von erfolgreichen Anbietern 360 Euro und von erfolgsarmen Versicherungen 240 Euro.