Niedrige Rendite, hohe Einzahlungsbeiträge oder schlechte Vertragskonditionen können Gründe dafür sein, eine fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen. Einige Risiken müssen Sie hierbei jedoch in Kauf nehmen. Mehr zum Thema lesen Sie auf Finanzberater.net!
Mit einer fondsgebundenen Versicherung können Sie von sehr hohen Ertragschancen profitieren, um zusätzliches Vermögen für das Alter aufzubauen. Oft geht dies jedoch mit einem nicht gerade niedrigen Risiko einher. Aktien stellen eine besonders risikoreiche Anlage dar, deswegen empfiehlt sich eher eine Mischung mit Rentenfonds. Aber auch dann können Verluste nicht ausgeschlossen werden; eine Ertragsgarantie besteht wie bei der klassischen Versicherung nicht. Bei Kursschwankungen kann sich dies negativ auswirken, und der Vertrag erweist sich schließlich als eine potenzielle Belastung. Wann und wie Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung kündigen können und welche Alternativen bestehen, lesen Sie im folgenden Beitrag!
Vorgehensweise und Folgen der Kündigung
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre fondsgebundene Rentenversicherung jederzeit zu kündigen. Im Einzelfall müssen Sie jedoch die im Vertrag vereinbarten Fristen beachten und die Kündigung stets in Form eines schriftlichen Auftrags an die Versicherungsgesellschaft einreichen. In der Regel erhalten Sie dann einen Mindestrückkaufswert zurück. Achten Sie aber in jedem Fall auf die Konditionen! Viele Versicherungsunternehmen zahlen dem Anleger bei einer Kündigung im ersten Jahr gar keine Summen zurück.
Einige Verlustrisiken, insbesondere in den ersten Vertragsjahren, sollten Sie jedoch auch bei einer späteren Kündigung in Kauf nehmen. Wenn Sie sich den Betrag Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung auszahlen lassen, erhalten Sie hierbei nur den aktuellen Fondswert. Dieser kann unter Umständen viel geringer ausfallen als die Summe der eingezahlten Beiträge. Dies liegt vor allem an den hohen Gebühren, die für Abschluss und Verwaltung fällig sind (bis zu 20 %), aber auch Provisionen für den Vermittler, die aus Ihrem Guthaben abgezogen werden. Ein zusätzlicher Abschlag und eine Stornogebühr werden bei einer Kündigung ebenso fällig. Eine fondsgebundene Rentenversicherung kann daher oftmals zu massiven Geldverlusten führen.
Alternativen zu einer Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung
Aufgrund der hohen Verlustrisiken raten Verbraucherschützer meistens davon ab, die fondsgebundene Rentenversicherung vorschnell zu kündigen. In manchen Fällen kann sich dieser Schritt jedoch lohnen: Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag erst vor kurzer Zeit abgeschlossen haben und lediglich ein schlechtes Fondsangebot erhalten haben, für das keine gute Renditechancen bestehen, so ist dies die bessere Variante, da die Verluste immer noch in Grenzen bleiben.
Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihren Vertrag aufgrund schlechter Kursentwicklung zu kündigen, sollten Sie jedoch abwarten. In der Regel gleichen sich Schwankungen mit einer langen Laufzeit aus, vorausgesetzt, es handelt sich um eine ertragsstarke Versicherungsgesellschaft, die Sie geprüft haben. Wenn Sie feststellen, dass diese Versicherung Ihrem Risikotyp generell nicht entspricht, können Sie bei besseren Börsenzeiten, bei denen die Verluste bereits ausgeglichen sind, in Rentenfonds umschichten, die eine niedrigere aber vergleichsmäßig sichere Rendite bringen! Eine Kündigung ist zu einem solchen Zeitpunkt zudem nicht mehr so problematisch. In jedem Fall sollten Sie die Kursentwicklung stets beobachten. Einer unabhängigen Finanzberatung ist für diese Entscheidungen ebenso eine hohe Bedeutung beizumessen!
Alternativ können Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung verkaufen. Hierbei fällt keine Stornogebühr an. Zudem müssen Sie die Versicherung nicht unbedingt der Gesellschaft verkaufen; auch weitere Anbieter und private Personen, die den Vertrag zu den gleichen Konditionen übernehmen möchten, kommen in Frage. Oft erweist sich dies sogar als die lukrativere Möglichkeit. Ein Vergleich der Angebote ist dabei unbedingt zu empfehlen!
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr aufbringen können, gibt es darüber hinaus eine weitere Alternative: Sie können auch die Einzahlungen für eine bestimmte Periode stilllegen: Ihr Kapital geht hierbei nicht verloren!