Finanzberater.net Icon
Altersvorsorge

Für wen sich eine Rürup-Rente trotz späterer steuerlicher Nachteile lohnt

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2013
Lesedauer: 4 Minuten

Auch wenn bereits viele Bürger einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben: Nicht alle dürfen mit Riester vorsorgen. Als Alternative wird die Rürup-Rente angeboten, die eigene Vor- und Nachteile hat. Sie ist grundsätzlich für Personen gedacht, die nicht im gesetzlichen Rentensystem versichert sind.

Seit 2005 gibt es die spezielle Form der privaten Altersvorsorge, die Rürup-Rente, bei der einige spezifische Vor- und Nachteile zu beachten sind. Wie bei der Riester-Rente zahlen Sie auch bei der Rürup-Rente über Jahre in einen Versicherungsvertrag ein. Die Vorteile der Rürup-Rente äußern sich vor allem in den staatlichen Zuwendungen: Die geleisteten Beträge können bis zu einem Maximalbetrag von 20.00 Euro (alleinstehende Personen) beziehungsweise 40.000 Euro (verheiratete Personen) im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Noch können Sie allerdings nicht den kompletten Maximalbetrag ausschöpfen. Sofern Sie als Alleinstehender im Jahr 2012 20.000 Euro oder mehr in die Rürup-Rente eingezahlt haben, können Sie nur 74 Prozent geltend machen. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr an, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreicht hat. Außerdem lohnt sich die Altersvorsorge mit einem Rürup-Vertrag nicht für alle privat versicherten Personen, trotz des anfänglichen Steuervorteils, wie Finanzberater.net hier erläutern wird.

Rürup-Rente und ihre Nachteile

Den steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase für die Rürup-Rente stehen auch einige Nachteile gegenüber:

  • Die Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich: Ähnlich wie bei der Riester-Rente – und im Gegensatz zur normalen, privaten Rentenversicherung – gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass der angesparte Betrag später nicht in der vollen Summe ausgezahlt werden darf, sondern in Form einer lebenslangen Rente. Diese sogenannte Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale eines abgeschlossenen Vertrages, also auch für die Erträge. Frühestens zum 60. Lebensjahr können Sie sich Ihr Geld als Rente auszahlen lassen.
  • Die Rürup-Rente beinhaltet einen Verwertungsverzicht. Dieser besagt, dass der Vertrag weder übertragbar, verpfändbar, beleihbar, noch kündbar ist. Sterben Sie vor dem Ende des Vertrages, erhalten Verwandte in der Regel nichts von Ihrer Rente. Um die Verwandten für den Todesfall abzusichern, müssen Sie stattdessen eine Zusatzversicherung in den Vertrag integrieren, um diesen Nachteilen zu entgehen. Bei der Rürup-Rente gilt dabei: Von einer Hinterbliebenenversicherung dürfen nur der Ehepartner und die Kinder des Versicherungsnehmers, solange diese einen Anspruch auf Kindergeld haben, profitieren.
  • Die spätere Auszahlung und etwaige Erträge aus dem Rentenvertrag unterliegen zudem der nachgelagerten Besteuerung. Deshalb ist die Rürup-Rente besonders für ältere Personen interessant, die jetzt viel Geld in die Altersvorsorge stecken können und bereits in den nächsten Jahren in Rente gehen, sodass die Renten noch gering besteuert werden. Ein Vertrag zur Rürup-Rente ist also nur sinnvoll, wenn die anfänglichen Steuervorteile nicht durch die nachgelagerte Besteuerung der Renten wieder aufgebraucht werden.

Unser Tipp

Um für die spätere Rürup-Rente eine zuverlässige Berechnung vorzunehmen, sollten Sie die Angebote auf ihre Kosten, wie Verwaltungsgebühren und Ausgabeaufschlägen, hin überprüfen. Einen Vergleich verschiedener Angebote geben auch unsere kompetenten Finanzberater. Im persönlichen Gespräch erfahren Sie, ob sich der Abschluss einer Rürup-Rente für Sie rentieren würde und wie hoch Ihre Steuerersparnisse ausfallen könnten. Füllen Sie gleich hier unser Online-Formular aus und stellen Sie Ihre ganz persönliche Anfrage!

Kündigung eines Rürup-Vertrages

Wenn Sie Ihren Vertrag zur Rürup-Rente kündigen möchten, sollten beachten, dass dies nur bis zu 30 Tage nach Vertragsabschluss möglich ist. Allerdings besteht die Möglichkeit, mit der Zahlung der Beiträge auszusetzen. Es ist möglich, die Rürup-Rente vorübergehend oder auch langfristig beitragsfrei zu stellen. Im Rentenalter wird die ausgezahlte Rürup-Rente dann entsprechend niedriger ausfallen. Um diesen Nachteil wieder auszubügeln, können Sie jedoch in Erwägung ziehen, die verpassten Beiträge in finanziell besseren Zeiten nachzuzahlen.

Fazit

Dass die Rürup-Rente Nachteile hat, sollte jedem Vertragsinhaber bewusst sein. Zwar bevorzugt der Staat diese Sparform in steuerlicher Hinsicht, doch dieser Vorteil erstreckt sich nur auf die Ansparphase. Die Rürup-Rente lohnt sich deshalb vor allem für besser verdienende Arbeitnehmer, ältere Selbstständige, Freiberufler und Beamte, die die Riester-Rente nicht in Anspruch nehmen können.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.