Finanzberater.net Icon
Finanzdienstleistungen

Welche private Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar?

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 5 Minuten

Wer privat vorsorgt und Beiträge in eine private Rentenversicherung einzahlt, kann diese steuerlich absetzen. Wie hoch die Steuerminderung ausfällt, hängt jedoch von der Art der in Anspruch genommenen Förderung und der Art des Vertrages ab, wie Finanzberater.net im Folgenden zeigt.

Im Zuge des Einkünftegesetzes aus dem Jahr 2005 haben sich einige Änderungen bei der Behandlung der privaten Rentenversicherung ergeben. Der deutsche Staat fördert seitdem Privatrenten-Versicherte mit den sogenannten Sonderausgaben. Um die Beiträge für Ihre private Rentenversicherung in der Steuererklärung anzugeben, benötigen Sie zusätzlich zu den üblichen Formularen der Steuererklärung die Anlage V für den Vorsorgeaufwand und die Unterlagen zur Versicherung. Im Formular müssen Sie die eingezahlten Versicherungsbeiträge abzüglich der Rückerstattungen, Zuschüsse und Gewinnanteile angegeben. Wurde Ihr Vertrag allerdings noch vor dem Jahr 2005 abgeschlossen, so können Sie die Beiträge weiterhin als Sonderausgaben bzw. als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Wie die Beiträge einer Riester- bzw. Rürup-Rente als private Rentenversicherung genau steuerlich absetzbar sind, darüber informiert Sie Finanzberater.net nun im folgenden Artikel.

Private Rentenversicherung: Riester-Rente steuerlich absetzbar

Bei der Riester-Rente gibt es zur Förderung staatliche Zulagen oder eine Steuerminderung in Form der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während Familien und Geringverdiener eher die Zulagen in Anspruch nehmen, ist bei einem höheren Einkommen die steuerliche Absetzbarkeit interessant. Der Abzug der Sonderausgaben in der Steuererklärung wird seit 2008 bis 2.100 Euro anerkannt. Da die private Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist, verringert sich zugleich das zu versteuernde Einkommen. Ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug wird vom Finanzamt gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf Zulage ist. Bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer wird diese sogenannte Günstigerprüfung von Amts wegen vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie den zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung beantragt haben. Fällt die steuerliche Ersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer als die Zulage aus, wird der Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet bzw. mit der Steuerschuld bei der Steuererklärung verrechnet.

Da die Beiträge zur Riester-Rente in der Ansparphase durch steuerliche Vorteile begünstigt werden, erfolgt die Besteuerung der privaten Rentenversicherung nachgelagert in der Auszahlphase. Der Versicherte profitiert dabei in der Regel von einem niedrigen Steuersatz im Ruhestand, denn in der Ansparphase waren sein Einkommen und somit auch der persönliche Steuersatz höher.

UNSER TIPP:
Wenn Sie Hilfe bei der Berechnung Ihrer privaten Rentenversicherung benötigen, sollten Sie eine unabhängige Finanzberatung aufsuchen. Dort können Sie klären, ob Sie zum förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente oder Rürup-Rente gehören und welcher Vertrag zur Altersvorsorge sich bei Ihren finanziellen Möglichkeiten eignet. Ein Finanzberater kann Sie auch über Steuerfragen bezüglich einer bereits bestehenden privaten Rentenversicherung aufklären. Denn der Staat gewährt für die private Rentenversicherung verschiedene Zulagen und Steuervorteile – diese sind jedoch an klar definierte Bedingungen gebunden, die Sie beachten müssen, um davon profitieren zu können! Unsere unabhängigen Finanzberater haben stets das Wohl Ihrer Anleger im Blick. Durch Ihre Kontaktanfrage können Sie kompetente Finanzprofis auch in Ihrer Nähe finden.

Rürup-Beiträge als private Rente steuerlich absetzen

Die Rürup-Rente ist bei Weitem nicht so bekannt wie die Riester-Rente. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die als private Rentenversicherung steuerlich absetzbar ist. Die Hauptzielgruppe dieser Altersvorsorge sind jedoch Selbstständige, Freiberufler und Angestellte bzw. Beamte mit hohem Einkommen. Versicherte können auf diese Weise auch höhere Beiträge in die Rürup-Rente einzahlen, als es für die Riester-Rente möglich wäre, die nur bis zu einem Maximalbetrag gefördert wird. Im Gegensatz zur Riester-Rente unterstützt der Staat diese Leibrente in erster Linie über steuerliche Absetzungsmöglichkeiten der Beiträge. Als Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung mindern sie direkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Um die steuerliche Förderung nutzen zu können, muss der Versicherte in Deutschland vollständig einkommensteuerpflichtig sein, zudem muss der Rentenvertrag einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss eine lebenslange „Leibrente“ sein.
  • Die Rente darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. (für Verträge ab 2012 ab 63 Jahren)
  • Die Rente darf nicht beleihbar, vererblich, veräußerbar und übertragbar sein.
  • Eine einmalige Komplettauszahlung ist ebenfalls nicht möglich.

Wie viel bei der Rürup-Rente an Steuer gespart werden kann, richtet sich nach den geleisteten Einzahlungen. Feste monatliche Beträge müssen bei der Rürup-Rente nicht vereinbart werden. So ist es möglich am Jahresende eine Sonderzahlung zu leisten, um den höchstmöglichen Nutzen zu erhalten. Insgesamt können pro Jahr 20.000 Euro pro Person geltend gemacht werden, Ehepaare können 40.000 Euro ansetzen. Von heute bis ins Jahr 2025 können jedoch nicht die gesamten eingezahlten Beiträge bei der Steuer geltend gemacht werden, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz. Dieser liegt für das Jahr 2012 bei 74 % und steigt pro Jahr um weitere 2 % an. Im Jahr 2040 können dann 100 % steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Beiträge einer Riester-Rente wie einer Rürup-Rente sind als Aufwendungen für die private Rentenversicherung steuerlich absetzbar. Rürup-Verträge zur privaten Rente müssen im Vergleich zu Riester-Verträgen nicht staatlich zertifiziert sein, aber dennoch die Kriterien der Leibrentenversicherung nach dem Einkommenssteuergesetz erfüllen, damit die Beiträge absetzbar sind. Seit 2008 gilt, dass bei der Steuererklärung ein Maximalbetrag von 2.100 Euro berücksichtigt werden kann.

Über unsere*n Autor*in
Finanzberater.net Team
Finanzberater.net ist das Branchenverzeichnis für Berater im Finanzsektor. Die Redaktion von Finanzberater.net erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Finanzthemen wie Krediten, Kapitalanlagen und Versicherungen.