Schon mal über die Kündigung Ihrer Unfallversicherung nachgedacht? Falls Sie zu hohe Gebühren und Beiträge für eine viel zu geringe Leistung im Falle eines Unfalls zahlen, sollten Sie es erwägen Ihre Unfallversicherung zu kündigen. Finanzberater.net erklärt, was Sie dabei zu beachten haben!

Eine Unfallversicherung ist im Falle eines Unfalls notwendig, um die zu bezahlenden Leistungen, wie zum Beispiel den Arztbesuch oder die Ausfalltage, übernehmen zu können. Doch ein zu hoher Beitrag für eine viel zu geringe Leistung wird von vielen als ungerecht empfunden. Dieser Ungerechtigkeit kann ein Ende gesetzt werden – mit einer Kündigung!
Wann ist eine Unfallversicherung notwendig?
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB99) liegt ein Unfall vor, „wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“ (Den gesamten Text finden Sie hier). Eine gesetzliche Unfallversicherung deckt jedoch nur die in der Arbeitszeit verursachten Unfälle ab. Eine private Unfallversicherung ist daher notwendig, um die versicherte Person bei wirtschaftlichen Konsequenzen von Unfällen zu schützen. Die Unfallversicherung kommt für die Kosten der gesundheitlichen Schäden auf. Hierbei bezieht die versicherte Person eine Invaliditätsleistung, die eine Art feste Kapitalsumme ist.
Private Unfallversicherung kündigen
Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung ist die private Unfallversicherung auf alle Risiken des Alltags zu jeder Tages- und Nachtzeit abgesichert. Die Leistungen einer privaten Unfallversicherung können mit ausgesuchten Zusatzleistungen individuell gestaltet werden. Wichtig ist hierbei, dass die Fristeinhaltung der Kündigung beachtet werden sollte:
- Eine Unfallversicherung besitzt ein ordentliches Kündigungsrecht, von welchem Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmer zum Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit den Vertrag oder bei einer ein- bis dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen können.
- Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als fünf Jahren besteht für die Vertragsparteien, also für den Vertragsnehmer und die Unfallversicherungsträger, ein vorzeitiges Kündigungsrecht, das nach Ablauf des fünften Vertragsjahres oder in jedem der darauffolgenden Jahre unter der Beachtung einer Dreimonatsfrist zur Kündigung genutzt werden kann.
- Der Versicherungsnehmer kann innerhalb einer Monatsfrist kündigen, wenn durch eine Anpassungsklausel Prämienerhöhungen ausgelöst wurden. Dies ist ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung sollte schriftlich beim Unfallversicherungsträger eingereicht werden.
Unfallversicherung – gesetzlich verpflichtet
Nach Paragraph 2 des Sozialgesetzbuches VII (Versicherung kraft Gesetzes) hat der Großteil der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer einen Leistungsanspruch bei einem „Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen“ (SGB VII §1).
Als Zugehöriger der gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherten ist es nicht möglich seine Unfallversicherung zu kündigen. Hierzu gehören u.a.
- Angestellte, Arbeiter und Beamte
- Landwirte
- Kinder in Kitas
- Pflegepersonen
- Blut- und Organspender
- Schüler, Azubis und Studenten
Falls Sie Ihre Unfallversicherung kündigen möchten, weil Sie die Beiträge aufgrund vorübergehender finanzieller Umstände nicht zahlen können, haben Sie bei einigen Unfallversicherungsträgern die Möglichkeit die Unfallversicherung außer Kraft zu setzen. In diesem Fall zahlen Sie über einen festgelegten Zeitraum keine Beiträge, aber sind auch nicht durch Ihre Versicherung geschützt.
Unfallversicherungsvergleich
Beim Vergleich der privaten und gesetzlichen Versicherung sollten Sie sich nicht von den niedrigen Preisen täuschen lassen. Ziehen Sie beim Vergleich der Unfallversicherungen Tests von Leistungen unterschiedlicher Invaliditätsgrade hinzu. Selbstverständlich können Sie auch einen Finanzberater zu Rate ziehen. Wiegen Sie ab, ob Sie überhaupt eine private Unfallversicherung benötigen und schauen Sie, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen nicht sinnvoller ist, weil es wahrscheinlicher ist, dass Sie aufgrund einer Krankheit ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können.