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Die SEPA-Umstellung für Privatpersonen und KMU

Finanzberater.net Team
Verfasst von Finanzberater.net Team
Zuletzt aktualisiert: 04. November 2019
Lesedauer: 3 Minuten

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, zu Deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Zum SEPA-Raum gehören neben den 28 EU-Staaten, die EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco.

Der erhoffte Vorteil durch die SEPA-Umstellung ist eine Vereinfachung und schnellere Bearbeitung von Transaktionen vom und ins Ausland. Ursprünglich sollte die Umstellung zum 01. Februar 2014 vollzogen sein, doch aufgrund der niedrigen Umstellungsrate wurde der Termin verschoben. Im SEPA-Raum werden für Firmen und Unternehmen nun ab dem 01. August 2014 nur noch Überweisungen und Lastschriften im SEPA-Datenformat vorgenommen.

> SEPA-Überweisungen sind bereits seit dem Jahr 2008 möglich; bisher war dieses Verfahren allerdings nicht verpflichtend.

> Werden die Überweisungen und Lastschriften nicht auf das neue System umgestellt, besteht die Gefahr, dass im August 2014 Gehälter nicht ausgezahlt und Beiträge nicht eingezogen werden könnten.

> Für Privatpersonen gelten weiterhin Übergangs-Fristen bis 2016: Sie können ihre Zahlungen bis zu diesem Zeitpunkt wie bisher mittels Kontonummer und Bankleitzahl erledigen.

Die genauen Regelungen

Statt der üblichen Kontonummer und Bankleitzahl sind zukünftig die IBAN (die internationale Bankkontonummer) und bei grenzüberschreitenden Transaktionen die BIC (und die internationale Bankleitzahl) zu verwenden. Die IBAN Ziffernfolge ist je nach Land unterschiedlich lang, besteht jedoch maximal aus 34 Stellen. Lediglich die ersten vier Ziffern stehen fest. In Deutschland umfasst die IBAN 22 Stellen.

An den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen abgebildet. Es folgt eine zweistellige Prüfziffer, die zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung dient. Anschließend folgen die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers sowie die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfasst.

Umstellung für Unternehmen

Unternehmen müssen nicht nur ihre Software und Zahlungsformulare auf SEPA umstellen, sondern darüber hinaus auch eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen.

Wie Unternehmen vorgehen sollten, ist hier erklärt:

> Vor dem ersten Einzug mit einer SEPA-Lastschrift müssen Sie mit Ihrem Kreditinstitut eine SEPA-Inkassovereinbarung treffen. Dafür erhalten Sie von Ihrer Bank einen Vertrag, den Sie unterschreiben und zurückschicken müssen.> Im nächsten Schritt müssen Sie eine sogenannte Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen. (Antrag zur Gläubiger-Identifikationsnummer)

> Wenn Sie für Lastschriften eine Buchungssoftware verwenden, muss diese ebenfalls aktualisiert und auf SEPA umgestellt werden.

> Gültige Kontodaten müssen ebenso aktualisiert und auf die IBAN-Nummern umgestellt werden. Damit es bei der Übertragung der Daten nicht zu Fehlern kommt, können Sie einen sogenannten Konverter verwenden. Ein solcher Konverter ist bei vielen Banken online zum Herunterladen abrufbar.

> Außerdem müssen Sie eine sogenannte Mandatsreferenznummer für jede Person vergeben, von welcher Sie Geld einziehen möchten. Die Mandatsreferenznummer kann beliebig gewählt werden und dient in Verbindung mit der oben erwähnten Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung jedes SEPA-Mandats.

> Zum Schluss müssen Sie jeden, von dem Sie Geld einziehen, über die Umstellung und den Umstellungszeitpunkt informieren. In einem entsprechenden Schreiben müssen Sie die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger-ID mitteilen.

> Eine neue Einzugserlaubnis für die SEPA-Lastschrift benötigen Sie nicht.

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