Bei einer Privatinsolvenz hat der Schuldner keine Möglichkeit, Geld anzulegen. Hierzu zählt auch, die Nutzung eines Girokontos. Wie Sie dennoch etwas Guthaben auf Ihrem Konto behalten können, um Ihre laufenden Kosten zu decken, erfahren Sie auf Finanzberater.net.

In die Schuldenfalle getappt? Mit speziellen Konten kommen Verbraucher trotzdem an ihr Geld. © stevepb CCO Public Domain)/ pixabay
Eine typische Schuldenkarriere kann in Deutschland wie in folgenden Beispielfällen ablaufen: Eine junge Frau schließt einen Handyvertrag ab und sammelt über mehrere Jahre 30.000 Euro Schulden an, ein junger Mann nimmt einen Studienkredit auf und muss nach dem Studium knapp 60.000 Euro zurückzahlen, ein Ehepaar nimmt einen Kredit für den Hausbau auf und kann die monatlichen Tilgungsraten nicht mehr stemmen. Vielen hilft da nur der Weg in die Privatinsolvenz. Wie der Schuldneratlas zeigt, sind rund 6,7 Millionen Bürger in Deutschland verschuldet. Damit hat sich die Anzahl der verschuldeten Personen im Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht. Die Schulden führen viele Bundesbürger in die Altersarmut.
Wenn der Staat anfängt, die Schulden zu pfänden und die Schuldner ihre Lebenssituation offenlegen müssen, bleiben ihnen nur wenige Möglichkeiten zur Geldanlage. Mit einem Pfändungsschutzkonto können sie trotz der Zwangsvollstreckung über ihr Geld verfügen, ohne über Gebühr zur Kasse gebeten zu werden. Die Details dazu sind seit 2010 gesetzlich geregelt.
Das Pfändungsschutzkonto
Jeder Kontoinhaber hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, das laufende Girokonto als Pfändungsschutzkonto zu führen. Selbst wenn das Girokonto überzogen ist, lässt es sich in ein P-Konto umwandeln. Das Pfändungsschutzkonto dient dazu, den üblichen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Zudem bietet es bei der Kontopfändung den Schutz, einen monatlichen Freibetrag von 1.073,88 Euro als Guthaben zu nutzen. Barverfügungen, Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften sind auch weiterhin möglich. Kreditkarten darf die Bank jedoch verwehren.
Das P-Konto erlaubt den Kontoinhabern, Restguthaben aus dem nicht genutzten Freibetrag eines Monats in den Folgemonat zu übertragen. Damit können Verbraucher kleine Rücklagen ansparen. Wenn die Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind oder auf dem P-Konto Sozialleistungen entgegennehmen, können diese Personen weitere Beträge schützen. Hierfür benötigen sie eine entsprechende Bescheinigung, die sie der Bank vorgelegen müssen.
Girokonto bei SCHUFA-Eintrag
Nicht jeder, der verschuldet ist, geht automatisch in die Privatinsolvenz. Ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, wenn man seine Rechnungen nicht begleicht und:
– für offene Rechnungen zweimal eine schriftliche Mahnung erhalten hat,
– zwischen beiden Mahnungen vier Wochen liegen,
– in der Mahnung ein negativer Schufa-Eintrag angedroht wird.
Wer einen negativen SCHUFA-Eintrag hat, dem entstehen Nachteile bei der Eröffnung eines Girokontos. Auch erhalten diese Personen keinen Kredit, keine Kredit- und EC-Karte, keinen Handyvertrag und vieles mehr. Zudem werden Kunden, die über eine schlechte Bonität verfügen, von vielen Banken bei der Baufinanzierung oder der Kontoeröffnung abgelehnt.
Schuldner können alternativ ein SCHUFA-freies Girokonto beantragen. Es funktioniert wie ein herkömmliches Girokonto, nur dass die Kunden keine Kreditkarte nutzen dürfen und die Kontoführungsgebühren höher sind, als bei einem gängigen Konto. Bei einem Kontovergleich im Internet erfahren Verbraucher, welche Banken ein Konto auch trotz negativer Schufa anbieten.
Guthabenkonto
Laut Schätzungen der Europäischen Kommission leben in Deutschland rund 670.000 verschuldete Bürger ohne ein Girokonto, in Europa sind es rund 30 Millionen Menschen.
Ohne ein Konto haben diese Menschen große Probleme im Alltag, denn es wird benötigt, um die Miete zu bezahlen oder das Gehalt des Arbeitgebers überwiesen zu bekommen. Die Europäische Kommission bereitet ein umfassendes Gesetz vor, doch aktuell besteht in Deutschland kein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto. Da bleibt vielen Schuldnern nur die Möglichkeit, ein Guthabenkonto zu eröffnen.
Die meisten Banken haben sich verpflichtet, unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ein Guthabenkonto anzubieten. Es offeriert Kunden fast alle Funktionen eines typischen Girokontos, so zum Beispiel die Abwicklung von bargeldlosem Zahlungsverkehr. Bankkunden können Überweisungen tätigen, Lastschriften einlösen und Daueraufträge einrichten. Allerdings lässt sich das Guthabenkonto nicht überziehen. Aufträge führt die Bank nur aus, wenn das Konto gedeckt ist. Ins Minus zu rutschen, ist nicht möglich. Die Guthabenkonten sollten in den Gebühren nicht höher sein, als bei einem vergleichbaren Konto. Wenn das der Fall ist, handelt es sich um ein überteuertes Angebot, von dem Verbraucher Abstand nehmen sollten.
Verschiedene Gartenformen
Es gibt wenige Ausnahmen von der Regel. Dazu gehört das kleine Finanzinstitut Ethikbank. Es gehört zur Volksbank Eisenberg und bietet privatinsolventen Kunden die Möglichkeit, ein gebräuchliches Girokonto zu eröffnen. Die Gebühren liegen zwar etwas über denen anderer Girokontos, doch sind die Kosten gerechtfertigt und im Rahmen.
Egal, für welches Kontomodell sich privatinsolvente Kunden entscheiden, sie benötigen für die Kontoeröffnung in der Regel:
– die Unterschrift des Insolvenzverwalters,
– einen Nachweis der Gerichtsunterlagen.
Wer in einer Privatinsolvenz steckt, kann sich zudem bei einer seriösen und kompetenten Finanzberatung aus seiner Region Hilfe und Rat holen.
Ausblick
Die Europäische Kommission hat in ihrem Gesetzespaket zum Girokonto vorgeschlagen, die Höhe der Kontogebühren gesetzlich festzulegen. Wie das aussehen soll, ist noch unklar. Vielleicht sind die Konten für Privatinsolvente bald kostenlos. Das käme vielen verschuldeten Bürgern zugute. Nur wenige von ihnen sind durch ein unwirtschaftliches Haushalten insolvent gegangen. Die häufigsten Ursachen sind Scheidungen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Tod des Partners. Gerade in ländlichen Gegenden gestaltet sich die Eröffnung eines Kontos für viele Betroffene als schwierig, besonders wenn sie bei dem einzigen Finanzinstitut im Ort verschuldet sind. Die Bankenlobby ist nach wie vor stark. Die Entscheidung der Europäischen Union verspricht aber bald eine Änderung. Sie sieht das Girokonto als soziales Grundrecht an.