Die Herausgabe versprochener Verdoppelung eingezahlter 500 €, wird gem. § 852 BGB, geschuldet!
Der gelernte Kfz-Mechaniker Daniel Schmalz hat vor einigen Jahren unter Vortäuschung falscher Rendite-Versprechungen, eine Investition in Höhe von 500,00 €, verlangt und auch in Bar erhalten. Danach hat sich Herr Daniel Schmalz niemals mehr gemeldet, und das eingezahlte Geld ist weg.
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